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74842 Billigheim
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Rechtliche Grundlage für den Betrieb der Sonderabfalldeponie sind die Planfeststellungsbeschlüsse des Regierungspräsidiums Karlsruhe aus den Jahren 1975 und 1987 sowie zahlreiche in den Folgejahren ergangene Anordnungen.
Die Sonderabfalldeponie Billigheim nahm 1984 mit der Fertigstellung der Basisabdichtung im ersten Deponieabschnitt den Betrieb auf. Die Planung dieser Sonderabfalldeponie war notwendig geworden, nachdem die Schließung der Deponie in Malsch absehbar und das Sonderabfallaufkommen in Baden-Württemberg unverändert groß war. Dieser Abschnitt war bereits im Jahr 1985 mit ca. 185.000 t vollständig verfüllt.
Mit den Bauarbeiten zum 2. Deponieabschnitt wurde Mitte 1988 begonnen, die Einlagerung weiterer Abfälle konnte im Herbst 1989 aufgenommen werden.
Das Volumen beider Deponieabschnitte beträgt 930.000 m3. Bei Ablagerungsmengen in der Größenordnung der vergangenen Jahre kann die Deponie noch etwa 10 Jahre betrieben werden.